Transgeschlechtlichkeit in Deutschland

Transgeschlechtlichkeit in Deutschland wurde seit 1910 unter dem Begriff Transvestitismus wissenschaftlich diskutiert. Genitalchirurgische Eingriffe erfolgten ab 1912, und 1931 waren die ersten vollständigen Geschlechtsangleichungen abgeschlossen.

Erst ab 1978 wurde die Gesetzgebung über Geschlechtseinträge angepasst; das Selbstbestimmungsgesetz von 2024 erlaubt es jeder Person in Deutschland, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag selbst zu bestimmen.


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